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AUSGESCHRIEBENE ARCHITEKTENLEISTUNGEN Architektenleistungen, 2013-05-04 - 2013-05-06Falls diese Sendung unleserlich oder unvollständig ist, informieren Sie uns bitte umgehend! Kämpf Unternehmensberatung Tel.: 06195 - 90 14 20 Fax: 06195 - 90 14 55 InhaltTD: 3 - Auftragsbekanntmachung - DEDaten
TI: D-Düsseldorf: PPP-Projekt für Balletthaus einschl. Arch.-/Ing.-Leist., Neubau,
Finanzierung u. Objektmanagement und Objektverwaltung
PD: 20130504
ND: 147603-2013
OJ: 87/2013
DS: 20130502
DT: 20130603 12 00
HD: 01102
TD: 3 - Auftragsbekanntmachung
NC: 1 - Bauleistung
PR: 4 - Verhandlungsverfahren
RP: 5 - Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
AA: 3 - Körperschaften
TY: 1 - Gesamtangebot
AC: 2 - Wirtschaftlichstes Angebot
PC: 45200000
45210000
45212000
45212320
71221000
71320000
70220000
PN: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der
Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Planungsleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen
Nichtwohnimmobilien
RC: DEA11
RG: Düsseldorf
CY: DE
OL: DE
AU: LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF, DER OBERBÜRGERMEISTER, AMT FÜR
GEBÄUDEMANAGEMENT 23/5 TECHN. GEBÄUDEMANAGEMENT - PROJEKTBETREUUNG
TW: DÜSSELDORF
TX: Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für
Gebäudemanagement 23/5 Techn. Gebäudemanagement - Projektbetreuung
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement - Projektbetreuung
Zu Händen von: Herrn Stefan Greß
40200 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2118994622
E-Mail: stefan.gress@duesseldorf.de
Fax: +49 2118934622
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.duesseldorf.de
Weitere Auskünfte erteilen: Ernst & Young Real Estate GmbH
Graf-Adolf-Platz 15
Zu Händen von: Frau Anett Sommer
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 211935222516
E-Mail: anett.sommer@de.ey.com
Fax: +49 211935218288
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Ernst & Young Real Estate GmbH
Graf-Adolf-Platz 15
Zu Händen von: Frau Anett Sommer
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 211935222516
E-Mail: anett.sommer@de.ey.com
Fax: +49 211935218288
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Landeshauptstadt
Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2118993902
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de
Fax: +49 2118929080
Internet-Adresse: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH
Heinrich-Heine-Allee 16a
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
PPP-Projekt Balletthaus Ballett am Rhein: Planung, Neubau, Finanzierung
und langjähriger Betrieb eines Probenhauses für das Ballett der Deutschen
Oper am Rhein im Rahmen eines Mietmodells mit Erbbaurecht
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den
vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Düsseldorf
NUTS-Code DEA11
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt die Realisierung eines neuen
Probenhauses für das Ballett der Deutschen Oper am Rhein im Bereich des
früheren Rheinbahn-Depots am Steinberg 35 in Düsseldorf-Bilk
(„Balletthaus“). Es sollen fünf Säle und ausreichend große Garderoben für
derzeit 48 Tänzerinnen und Tänzer sowie für eine Ballettschule mit aktuell
55 Schülern von rund 2.595 qm Nutzfläche entstehen. Das Grundstück mit
einer Größe von 4028 qm befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt
Düsseldorf. Die verkehrliche Anbindung ist gut, ÖPNV ist in kürzester
Entfernung erreichbar. Die erforderlichen Stellplätze lassen sich auf dem
Grundstück realisieren. Die Fertigstellung des schlüsselfertigen Gebäudes
ist voraussichtlich für Ende 2014 geplant.
Zur Realisierung des Balletthauses soll der PPP-Partner als Vermieter die
Planung, den Neubau, die Finanzierung sowie den langfristigen Betrieb des
Balletthauses über 30 Jahre im Rahmen eines Mietvertrages übernehmen. Er
hat dabei als Vermieter insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Planungs- und Bauleistungen, Betriebsleistungen, insbesondere
Objektmanagement und Objektverwaltung, Objektbetrieb, Versorgungs- und
Entsorgungsleistungen sowie Objektreinigung. Es ist geplant, dass die
Landeshauptstadt Düsseldorf dem PPP-Partner zur Ermöglichung des Vorhabens
ein Erbbaurecht an dem Grundstück einräumt. Mieterin des Balletthauses
soll die Deutsche Oper am Rhein werden (oder eine andere städtische
Gesellschaft oder ggf. die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45200000, 45210000, 45212000, 45212320, 71221000, 71320000, 70220000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Rahmen des Verfahrens und nach dem vorgesehenen Vertrag sind
vorrausichtlich folgende Sicherheiten in projektangemessener Höhe zu
erbringen:
a) Konventionalstrafe
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes einer Konventionalstrafe in
Höhe von 100.000,00 EURO für den Fall zuzustimmen, dass er sein Angebot
vor Ablauf der Bindefrist zurücknimmt, nicht rechtzeitig vor
Auftragsvergabe die verbindliche Finanzierungszusage vorlegt, nicht die
anfängliche Vertragserfüllungsbürgschaft stellt oder über die
Vergabeunterlagen nicht die erforderliche Vertraulichkeit wahrt.
b) Vertragserfüllungsbürgschaft hinsichtlich den Bauleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter zu versichern, dass er mit
Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft oder
vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in
Höhe von voraussichtlich 5 % der Planungs- und Baukosten (ohne MwSt.) für
die Erfüllung der im Mietvertrag enthaltenen Bauverpflichtung stellen
wird, die nach Übergabe des Balletthauses (im einwandfreien und
vertragsgemäßen Zustand) an den Vermieter zurückgegeben wird.
c) Vertragsstrafe für den Verzug im Rahmen der Bauleistungen
Zur Sicherstellung einer fristgemäßen Übergabe wird eine Vertragsstrafe in
angemessener Höhe vorgesehen (voraussichtlich bis zu 5 % der Planungs- und
Baukosten).
d) Sicherheit für Erfüllung der Betriebsleistungen
Mit der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter ferner zu versichern, dass
er vor Übergabe des Mietobjekts eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder
vergleichbare Sicherheit eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts in
noch zu beziffernder angemessener Höhe zur Absicherung der Erfüllung der
weiteren Vermieterpflichten stellt.
Der Vermieter erhält die vorgenannten Sicherheiten nach Wegfall des
Sicherungszwecks, spätestens nach Beendigung des Mietvertrages zurück,
soweit sie nicht zur Sicherung offener Forderungen oder etwaiger
Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen benötigt wird, die zur
Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Gebäude, Anlagen und
Einrichtungen bei Vertragsende erforderlich sind.
e) Absicherung der Instandhaltungsaufwendungen
Die Erhaltung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen durch den Vermieter
wird voraussichtlich durch die Einrichtung eines gesonderten
Instandhaltungskontos gesichert. Darauf wird zweckgebunden der Anteil der
Miete eingezahlt, den der PPP-Partner für die Erhaltung des Gebäudes,
Anlagen und Einrichtungen kalkuliert hat, um die ordnungsgemäße Verwendung
der eingezahlten Guthaben durch den PPP-Partner sicherzustellen.
f) Patronatserklärung
Im Falle einer Auftragsausführung durch eine Tochtergesellschaft des
PPP-Partners (Projektgesellschaft) kann gegebenenfalls eine
Konzernbürgschaft oder harte Patronatserklärung des PPP-Partners bzw. der
Gesellschafter verlangt werden.
g) Dingliche Sicherheiten
Die Anmietung und Nutzung des Balletthauses durch die DOR über 30 Jahre
soll als Belastung des Erbbaurechts dinglich gesichert werden (z.B. durch
beschränkt persönliche Dienstbarkeit).
Die Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten werden in den
Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von Angeboten
aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie, falls erforderlich oder
gewünscht, in den späteren Verhandlungen abgestimmt.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Für die zu erbringenden Leistungen erhält der PPP-Partner von der Mieterin
während der 30-jährigen Mietzeit, das heißt ab Übergabe des Balletthauses,
eine regelmäßige Miete. Um die im Rahmen des Mietvertrages erforderlichen
Baumaßnahmen durchführen zu können, hat der PPP-Partner die Planungs- und
Baukosten während der Bauphase zu finanzieren (Bauzeitfinanzierung) und –
zusätzlich zu den eingesetzten Eigenmitteln – die erforderlichen
Fremdmittel zu beschaffen. Weiterhin muss der PPP-Partner die
Gesamtinvestitionskosten nach Übergabe des Balletthauses an die Mieterin
während der 30-jährigen Mietphase finanzieren (Langfristfinanzierung).
Der Betriebskostenanteil der von der Mieterin zu zahlenden Miete kann
gegebenenfalls – und soweit preisrechtlich zulässig – während der
30-jährigen Mietphase indexiert werden. Im Zusammenhang mit der Erbringung
der Vermieterleistungen durch den PPP-Partner sind Service Level
Vereinbarungen zur Bewertung der vertraglichen Leistungserfüllung
vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Mieterin finanziell derart
ausstatten, dass sie die an den PPP-Partner zu zahlenden Miete leisten
kann. Es ist außerdem möglich, dass der PPP-Partner das ihm von der
Landeshauptstadt Düsseldorf bestellte Erbbaurecht zu Finanzierungszwecken
mit einem Grundpfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank belasten kann.
Alternativ kommt zu Finanzierungszwecken ggf. eine Forfaitierung mit
Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Mieterin hinsichtlich des
investiven Mietanteils in Betracht. Ziel ist es, dass der PPP-Partner für
die von ihm in Anspruch zu nehmenden Kapitaldienste, d.h. insbesondere für
die Langfristfinanzierung, kommunalkreditähnliche Konditionen erhalten
kann.
Die Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in
den späteren Ausschreibungsunterlagen festgelegt, die den zur Abgabe von
Angeboten aufgeforderten Bietern zugesandt werden, sowie in den späteren
Verhandlungen abgestimmt werden können.
Die Mieterin behält sich vor die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen
über die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst zu vermitteln, sofern sich die
private Finanzierung durch den PPP-Partner als unwirtschaftlich erweist.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens finden Teilnahmeanträge von
Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bewerbern
(nachfolgend Bewerbergemeinschaften) nur Berücksichtigung, wenn der
Vergabestelle
- ein Verzeichnis aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit
Bezeichnung des jeweiligen bevollmächtigten Vertreters, wobei die
Bevollmächtigung des Vertreters nachzuweisen ist, sowie
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und datierte
Erklärung, dass ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft
die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertreten kann, übergeben wird und
- keines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mehr als einer
Bewerbergemeinschaft angehört.
Ein späterer Austausch von Mitgliedern einer Bewerber- oder
Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrages kann nur aus
schwerwiegenden Gründen zugelassen werden.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die
angebotene Leistung.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll,
ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Projektgesellschaft zur
Erbringung der angebotenen Leistungen zu bilden, die Vertragspartnerin
wird. Die Vergabestelle behält sich vor, die Annahme einer bestimmten
Rechtsform des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung zu verlangen, sofern dies zur Auftragsdurchführung
notwendig ist.
Zu den weiteren Bedingungen für die Leistungserbringung über eine
Projektgesellschaft sowie den Einsatz von Nachunternehmern vgl. die
Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von
der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Zu weiteren Bedingungen vgl. die
Bewerberinformation, die den Bewerbern auf schriftliche Anforderung von
der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung werden im Übrigen in den
späteren Vergabeunterlagen, die den zur Angebotslegung aufgeforderten
Bietern zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Unter anderem wird zur
Auftragsdurchführung der Nachweis des Abschlusses einer Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung in projektangemessener Höhe,
voraussichtlich mindestens mit Deckungssummen in Höhe von 5 Mio. Euro,
verlangt werden. Weiterhin werden bei Angebotsabgabe die Erklärungen nach
dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vorzulegen sein.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser
Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten (§ 19 VOF). Dies sind:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates
als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung
berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 85/384/EG,
2001/19/EG bzw. 89/48/EG zu führen,
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen
verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft wird
auf schriftliche Anforderung von der in Anhang A.I) aufgeführten
Kontaktstelle eine Bewerberinformation mit Formblättern zum
Teilnahmeantrag (Anlagen 1.1 und 1.2 zur Bewerberinformation) zur
Verfügung gestellt; diese Formblätter sind bei der Erstellung des
Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden. Der Bewerber bzw. die
Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag mitzuteilen, welche
Unternehmen im Auftragsfall als Haupt- bzw. Nachunternehmer (gemeinsam
„Wirtschaftsteilnehmer“) für die Ausführung der wesentlichen
Leistungselemente
- a) Planung,
- b) Bau und
- c) Betrieb
verantwortlich sein werden (ggf. auch mehrere für ein Leistungselement
oder eines für mehrere Leistungselemente).
Jeder Wirtschaftsteilnehmer hat die nachstehenden Unterlagen gemäß
III.2.1.2), III.2.2) und III.2.3) gesondert vorzulegen und insofern seine
Eignung, d.h. die persönliche Lage sowie die wirtschaftliche, finanzielle
und technische Leistungsfähigkeit gesondert nachzuweisen. Soweit es sich
bei den vorzulegenden Unterlagen um Auszüge, Auskünfte, Bescheinigungen
oder Erklärungen handelt, dürfen sie nicht vor dem 1. Januar 2013
ausgestellt sein.
Die nicht rechtzeitige Vorlage dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus
dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende
Unterlagen nachzufordern, ist aber berechtigt, Bewerber oder
Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige
Nachforderung innerhalb von sechs (6) Kalendertagen keine oder nur
unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch der Teilnehmer auf
Nachreichung von Unterlagen besteht nicht, insbesondere kann der
Auftraggeber im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden,
bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
2)
a) Auszug der Eintragung in das Berufs-, Handels- und/ oder
Gesellschaftsregister. Sofern keine Pflicht zur Eintragung in ein solches
Register besteht, Vorlage der Gewerbeerlaubnis zum Nachweis der wirksamen
Existenz des Wirtschaftsteilnehmers. Bei natürlichen Personen ist ein
entsprechender Auszug aus dem Berufsregister vorzulegen.
b) Eigenerklärung gemäß Anlage 2 zur Bewerberinformation.
Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich zu der Eigenerklärung nach
lit. b) vor Vergabe des Auftrages die Nachreichung entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit jedes Wirtschafts-teilnehmers sollen die nachfolgenden
Unterlagen vorgelegt werden:
1) Vorlage einer qualifizierten Bankauskunft mit Aussagen zur Art und
Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und
Zahlungsverhalten, allgemeine Beurteilung der finanziellen Verhältnisse
(Bonität) sowie Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Sie muss erkennen
lassen, dass das Kreditinstitut keine Bedenken gegen das Eingehen einer
Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen hat.
Der Nachweis einer solchen qualifizierten Bankauskunft stellt eine
Mindestanforderung (jedoch ohne Punktbewertung) an die Eignung dar, mit
der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere
Verfahren nicht berücksichtigt wird.
2) Angabe des Gesamtumsatzes jedes Wirtschaftsteilnehmers der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre in den jeweiligen Leistungselementen (ggf.
auch mehrerer Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam für ein Leistungselement).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit jedes
Wirtschaftsteilnehmers sollen die nachfolgenden Unterlagen vorgelegt
werden:
1) Referenzen für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb
über entsprechend durchgeführte Leistungen für mit dem unter II.1.5)
beschriebenen Beschaffungsgegenstand vergleichbare Hochbauprojekte mit
Baufertigstellungsdatum (Leistungselement a) und b)) bzw.
Leistungserbringung (Leistungselement c)) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Nachweis mindestens einer wertbaren Referenz für jedes
Leistungselement stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar, mit
der Folge, dass bei Nichtvorlage der Teilnahmeantrag für das weitere
Verfahren nicht berücksichtigt wird.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer hat die Referenzen für das von ihm zu
erbringende Leistungselement vorzulegen.
2) Für die Leistungselemente a) Planung, b) Bau und c) Betrieb jeweils die
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen sowie Nachweis der Qualifikation des zur Leistungserbringung
vorgesehenen Personals anhand von Lebensläufen,
Qualifikationsbescheinigungen bzw. Zeugnissen und persönlichen Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der oben genannten Nachweise und
Erklärungen (III.2.2) und III.2.3)):Der Auftraggeber wird die
wirtschaftlich/ finanziellen und technischen Eignungsnachweise auf der
Grundlage der nachstehenden Punkteskalen mit maximal 100 Punkten bewerten
und wie folgt gewichten:Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter
III.2.2) 2) genannten Angaben zu den Gesamtumsätzen beträgt 13 Punkte.
Dabei können im Leistungselement a) Planung max. 3 Punkte, im
Leistungselement b) Bau max. 6 Punkte und im Leistungselement c) Betrieb
max. 4 Punkte erzielt werden.Die mögliche Gesamtpunktzahl für die unter
III.2.3) 1) genannten Angaben zu den Referenzen beträgt 81 Punkte. Die
Vergabestelle wird die eingereichten Referenzen vor dem Hintergrund der
nachfolgend genannten Kriterien prüfen, die drei aussagekräftigsten
auswählen und in die Wertung einbeziehen. Dementsprechend verteilt sich
die Gesamtpunktzahl wie folgt auf die Leistungselemente a) Planung, b) Bau
und c) Betrieb:Im Leistungselement a) Planung können maximal 27 Punkte
erreicht werden. Pro Referenz werden maximal 9 Punkte nach folgenden
Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz mit dem
Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf die
Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder eine
vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als
Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine
Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum
höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche
Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem
Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungselement b)
Bau können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden maximal
9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der Referenz
mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im Hinblick auf
die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz, Theater oder
eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7 Punkte) als
Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine
Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum
höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche
Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem
Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Im Leistungsbereich c)
Betrieb können maximal 27 Punkte erreicht werden. Pro Referenz werden
maximal 9 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:- Vergleichbarkeit der
Referenz mit dem Beschaffungsgegenstand gem. II.1.5 insbesondere im
Hinblick auf die Nutzungsart, wobei Probehäuser für z. B. Ballett, Tanz,
Theater oder eine vergleichbare Nutzungsart höher bewertet wird (max. 7
Punkte) als Veranstaltungsstätten oder vergleichbar (max. 6 Punkte). Eine
Veranstaltungsstätte bzw. eine vergleichbare Nutzungsart wird wiederum
höher bewertet als allgemeine Gewerbe-, Verwaltungs- oder öffentliche
Einrichtungen (max. 4 Punkte).- Bezug der Referenz zu einem
Lebenszyklusmodell, wie z. B. PPP (max. 2 Punkte).Die mögliche
Gesamtpunktzahl für die unter III.2.3) 2) genannten Angaben zu den
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften sowie der
Qualifikation des vorgesehenen Personals beträgt 6 Punkte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
3.6.2013 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Weitere Informationen enthält eine Bewerberinformation, die den Bewerbern
auf Anfrage von der in Anhang A.I) genannten Kontaktstelle per Email
zugesendet wird. Dieser Bewerberinformation sind Formblätter sowie das
Muster einer Eigenerklärung zur Unterstützung der Bewerber bei der
Erstellung des Teilnahmeantrags beigefügt, die die Bewerber zwingend
verwenden müssen. Im Übrigen ist zur Rücksendung des Teilnahmeantrags an
die in Anhang A.III genannte Stelle zwingend der der Bewerberinformation
als Anlage 3 beigefügte Musterumschlag zu verwenden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2114753131
Fax: +49 2114753989
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen des § 107 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich, das heißt nicht spätestens innerhalb von drei Tagen gerügt
hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB hingewiesen.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.5.2013
TI: D-Berlin: Arch.-/Ing.-Leist. - Energiespar-Contracting für Liegenschaften
des Bezirkamtes Steglitz-Zehlendorf
PD: 20130504
ND: 147584-2013
OJ: 87/2013
DS: 20130502
DT: 20130614 12 00
HD: 01102
TD: 3 - Auftragsbekanntmachung
NC: 1 - Bauleistung
PR: 4 - Verhandlungsverfahren
RP: 4 - Europäische Union
AA: 3 - Körperschaften
TY: 1 - Gesamtangebot
AC: 2 - Wirtschaftlichstes Angebot
PC: 71340000
PN: Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
RC: DE300
RG: Berlin
CY: DE
OL: DE
AU: BEZIRKSAMT STEGLITZ ZEHLENDORF VON BERLIN
TW: BERLIN
TX: Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bezirksamt Steglitz Zehlendorf von Berlin
Kirchstraße 1/3
Zu Händen von: Herrn Kleimann
14163 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3090298784
E-Mail: kleimann-ba-stegzehl@t-online.de
Fax: +49 30902996100
Weitere Auskünfte erteilen: Berliner Energieagentur GmbH
Französische Str. 23
Zu Händen von: Hrn. Schlopsnies
10117 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3029333039
E-Mail: schlopsnies@berliner-e-agentur.de
Fax: +49 3029333093
Internet-Adresse: http://www.berliner-e-agentur.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: DEUTSCHLAND
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Berliner Energieagentur
GmbH
Französische Str. 23
Zu Händen von: Hrn. Schlopsnies
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I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Energiesparpartnerschaften Pool 27 Steglitz-Zehlendorf
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin
NUTS-Code DE300
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Energiespar-Garantievertrag über Maßnahmen nachhaltiger Energieeinsparung
und energetischer Optimierung für die Liegenschaften des Bezirkamtes
Steglitz-Zehlendorf, gekoppelt mit einer Einspargarantie als
selbstständigem Garantieversprechen des Auftragnehmers, sogenanntes
„Energiespar-Contracting“.
Die Energiekosten im Referenzjahr 2012 betrugen ca. 2.700.000 EUR netto
(ohne MWSt.).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71340000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Der Auftrag umfasst die Liegenschaften des Bezirkamtes Steglitz-Zehlendorf
mit etwa 60 Gebäuden. Der Auftragsumfang leitet sich ab aus dem
Vergütungsanspruch, der sich wiederum errechnet aus der vom AN
garantierten Einsparung in Bezug auf die Baseline der Energiekosten. Die
Baseline basiert auf den Energiekosten im Referenzjahr 2012 und liegt bei
rund 2.700.000 Euro netto (ohne MWSt.).
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen wird zum Teil vom AG
vorgegeben und beruht zum Teil auf Analysen und Einschätzungen des AN. Der
konkrete Maßnahmenumfang ist in Abstimmung mit dem AG zu entscheiden. Die
Maßnahmen sind so zu bemessen, dass ein optimales Einsparpotenzial
realisiert wird, über das nach Möglichkeit die Investitionskosten
amortisiert werden können. Der AN sollte den AG nach Möglichkeit an den zu
erzielenden Einsparungen in geeigneter Höhe beteiligen.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
siehe Verdingungsunterlagen
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Verdingungsunterlagen
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Das ist durch
Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung und von allen
ARGE-Mitgliedern unterzeichneten Bietererklärung schon bei Abgabe des
Teilnahmeantrags zu erklären. Die Bildung von
Bieter-/Arbeitsgemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht
statthaft.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Zur Einreichung eines
Teilnahmeantrags muss von jedem Bewerber ein entsprechendes Formular
verwendet werden. Dieses Formular ist per E-Mail bei der unter Anhang A.I
aufgeführten Adresse anzufordern. Der vollständig ausgefüllte und
rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeantrag ist mit allen
geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform bei der unter Anhang A.I
genannten Adresse in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Bewerbungen ohne vollständig ausgefüllten, oder nicht unterschriebenen
Teilnahmeantrag können ebenso zum Ausschluss von der Wertung führen, wie
fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Nachweise!
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit ist mit den unter III.2.1 bis III.2.3 geforderten
Unterlagen zu führen. Unvollständige Teilnahmeanträge können
unberücksichtigt bleiben.
Geforderte Nachweise zu III.2.1):
Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare
Unterlage, nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Datum des
Teilnahmeantrags
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die vom Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind (Projekte im Bereich Energiespar-Contracting), jeweils mit
schriftlicher Erläuterung gemäß der im Teilnahmeantragsformulars
enthaltenen Referenztabelle.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Teilnahmeantrag die
vorgegebene Vorlage zu verwenden ist und die Referenzen in diese Vorlage
einzutragen sind. Die Vorlage kann per E-Mail bei der unter Anhang A.I
aufgeführten Adresse abgefragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewertet werden der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur
Erbringung dieser Leistung und einschlägige Erfahrungen im Bereich
Energiespar-Contracting.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.6.2013 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 106
10825 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3090138316
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a
GWB
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.5.2013
Detaillierte Informationen
über die Leistungen und Vorteile sowie verschiedene Beispielseiten zum
Inhalt der Tender-Dienste finden Sie
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