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Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung der Grundschule Münchsmünster - Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Gemeinde Münchsmünster plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Münchsmünster. Die Grundschule liegt im Ortskern von Münchsmünster. Zur Zeit besuchen dort ca. 200 Schüler den Unterricht. Neben dem Schulgebäude ist auf dem Schulgrundstück eine Einfachturnhalle sowie ein Gebäude für die derzeitige Mittagsbetreuung vorhanden. Um der steigenden Anzahl von Schülern, die eine Mittagsbetreuung benötigen, gerecht zu werden, soll ein Erweiterungsbau auf dem Gelände des Schulhofs entstehen. Gegenstand des Auftrags ist es daher einen Erweiterungsbau für den Ganztagsbereich zu planen in dem auch weitere Klassen- und Gruppenräume Platz finden. Zudem soll das derzeit für die Betreuung genutzte Gebäude für die zukünftige Nutzung als Mittagsversorgung (Mensabetrieb) umgebaut werden. Um den Bedarf und die Möglichkeiten einer Erweiterung auf dem Bestandsgelände im Vorfeld auszuloten hat die Gemeinde Münchsmünster eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben. In dieser wurden diverse Varianten zu unterschiedlichen Anforderungen untersucht. Umgesetzt wird daraus, allerdings nur in Teilen, die Variante A. Die Beauftragung soll direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren erfolgen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff. HOAI beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Brutto-Baukosten für die Gebäude (Neubau Erweiterung und Umbau) werden derzeit auf etwa 4,5 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im 1. Quartal 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme gegen Ende 2028 erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 26ba7011-2f27-4f02-ae76-5d3b7a4f88f5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 1
Stadt: Münchsmünster
Postleitzahl: 85126
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm(DE21J)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibung: Die Gemeinde Münchsmünster plant die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Grundschule Münchsmünster. Die Grundschule liegt im Ortskern von Münchsmünster. Zur Zeit besuchen dort ca. 200 Schüler den Unterricht. Neben dem Schulgebäude ist auf dem Schulgrundstück eine Einfachturnhalle sowie ein Gebäude für die derzeitige Mittagsbetreuung vorhanden. Um der steigenden Anzahl von Schülern, die eine Mittagsbetreuung benötigen, gerecht zu werden, soll ein Erweiterungsbau auf dem Gelände des Schulhofs entstehen. Gegenstand des Auftrags ist es daher einen Erweiterungsbau für den Ganztagsbereich zu planen in dem auch weitere Klassen- und Gruppenräume Platz finden. Zudem soll das derzeit für die Betreuung genutzte Gebäude für die zukünftige Nutzung als Mittagsversorgung (Mensabetrieb) umgebaut werden. Um den Bedarf und die Möglichkeiten einer Erweiterung auf dem Bestandsgelände im Vorfeld auszuloten hat die Gemeinde Münchsmünster eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben. In dieser wurden diverse Varianten zu unterschiedlichen Anforderungen untersucht. Umgesetzt wird daraus, allerdings nur in Teilen, die Variante A. Die Beauftragung soll direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren erfolgen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §§ 51 ff. HOAI beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Brutto-Baukosten für die Gebäude (Neubau Erweiterung und Umbau) werden derzeit auf etwa 4,5 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im 1. Quartal 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme gegen Ende 2028 erfolgen.
Interne Kennung: TWP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht; Besondere Leistungen nach Bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schulstraße 1
Stadt: Münchsmünster
Postleitzahl: 85126
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingehen und bei denen alle notwendigen Anlagen vollständig ausgefüllt sind. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern. Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten An- gaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien: Personal Anzahl aktuell beschäftigter Fachkräfte (max. 3 Punkte) Die aktuelle Anzahl der beim Bieter / der Bietergemeinschaft ständig beschäftigten Fachkräfte. Hier: Dipl.-lng., Master oder vergleichbarer Abschluss im Fachbereich Tragwerksplanung, einschließlich der Inhaber bzw. Führungskräfte. 4 Fachkräfte oder mehr = 3 Punkte 2 Fachkräfte oder mehr = 2 Punkte weniger als 4 Fachkräfte = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mit jedem Referenzprojekt können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzenprojekte) erreicht werden. Je nach Aktualität des Referenzprojekts wird die erreichte Punktzahl mit dem angegebenen Faktor multipliziert. Brutto-Grundfläche (Insgesamt max. 6 Punkte; es werden nur die 3 Referenzen, die unter Berücksichtigung des Aktualitätsfaktors die höchsten Punktzahlen erreichen berücksichtigt.) 1.500 m² oder mehr = 2 Punkte 1.000 m² oder mehr = 1 Punkte weniger als 1.000 m² = 0 Punkte Leistungsumfang, beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen (insgesamt max. 30,0 Punkte je Anlagengruppe, insgesamt 90 Punkte für alle Anlagegruppen zusammen) Leistungsphase 1 = 0,3 Punkte (insgesamt max. 0,9 Punkte) Leistungsphase 2 = 1,0 Punkte (insgesamt max. 3,0 Punkte) Leistungsphase 3 = 1,5 Punkte (insgesamt max. 4,5 Punkte) Leistungsphase 4 = 3,0 Punkte (insgesamt max. 9,0 Punkte) Leistungsphase 5 = 4,0 Punkte (insgesamt max. 12,0 Punkte) Leistungsphase 6 = 0,2 Punkte (insgesamt max. 0,6 Punkte) Aktualität der Referenzprojekte Zeitpunkt der Fertigstellung der letzten, vollständig erbrachten Leistungsphase nach dem 31.12.2020 = Faktor 1, nach dem 31.12.2015 = Faktor 0,5, vor dem 31.12.2015 = Faktor 0. Es können maximal 39 Punkte je Bewerbung erreicht werden. Diese Punkte können bereits ab Vorlage von 3 Referenzen erreicht werden. Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist 4. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Beschreibung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. € und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. € bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen,bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Mindestanforderung • Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Benennung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung. Zu den Referenzprojekten sind im Formular folgende Angaben zu machen: a. Name des Unternehmens b. Name des Referenzprojekts c. Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Anschrift d. Zeitpunkt der Fertigstellung LPh 6 (Monat/Jahr) e. Umfang der bearbeiteten Leistungsphasen f. Brutto-Grundfläche (BGF) in m² g. Aufgabenstellung Zusätzlich zum ausgefüllten Referenz-Formular ist eine individuelle Beschreibung der Referenz (Text und Bild) auf max. einer DIN A4 Seite mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte • Bei allen Referenzprojekten muss, spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Leistungsphase 6 fertiggestellt sein. B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig beschäftigten Fachkräfte, einschließlich der Inhaber bzw. Führungskräfte. Als Fachkräfte zählen ausschließlich Dipl.-lng. oder Personen mit einem vergleichbaren Abschluss in der Fachrichtung Tragwerksplanung. C. Bei Einsatz eines Nachunternehmens ist eine formlose Angabe der Leistungen, für die dieser vorgesehen ist, im Bewerbungsbogen erforderlich. Eine Benennung des Nachunternehmens ist mit Vorlage des Teilnahmeantrags nur nötig, sofern eine Eignungsleihe vorgesehen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,0 Mio. € netto im Leistungsbild Tragwerksplanung, jeweils für die Leistungsphasen 1-6, ausgegangen. Daraus resultiert für die vergleichende Wertung ein fiktives Grundhonorar in Höhe von 76.984,00 € in Honorarzone III für den Neubau Erweiterung Schule, die Instandsetzung der Mittagsbetreuung und dem Umbau des Bestandes im Anschlussbereich der Erweiterung. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Umbauzuschläge werden nur auf 7 % des Honorars angerechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams
Beschreibung: Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/11/202512:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsdienstleister: Hummel|Kraus PartG mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Münchsmünster
Registrierungsnummer: t:+49 8402 9399-0
Postanschrift: Tassilostraße 20
Stadt: Münchsmünster
Postleitzahl: 85126
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Totalunternehmerleistungen für die Generalsanierung eines Studierendenwohnheims, Haus 13
Beschreibung: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für die Generalsanierung eines Studierendenwohnheims, Haus 13 in der Studentenstadt.
Kennung des Verfahrens: 7e998c58-d988-496e-8a8e-77496f286f63
Interne Kennung: StwM_TU_Haus 13_151.0052
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45214700Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5GXU# 1. Bewerber - / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV analog).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Totalunternehmerleistungen für die Generalsanierung eines Studierendenwohnheims, Haus 13
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, das Studierendenwohnheim "Haus 13" in der Christoph-Probst-Straße 6 in 80805 München vollständig zu sanieren. Das Studierendenwohnheim Haus 13 - auch "rotes Haus" genannt - umfasst insgesamt 8 Geschosse (1 Kellergeschoss und 7 Vollgeschosse) und bietet 181 Wohnplätze für Studierende, jeweils in Einzelappartements mit eigenem Bad und Küchenzeile. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für die Generalsanierung dieses Studierendenwohnheims. Ziel ist die schlüsselfertige Generalsanierung (Planung, Schadstoffsanierung, Entkernung und Bauleistungen) des Studierendenwohnheimes Haus 13. Hierfür sind alle für die Generalsanierung notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen (einschließlich der Schadstofffreimachung und vollständigen Entkernung bis auf die tragende Struktur) sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer - eine entsprechende Beauftragung vorausgesetzt - die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI zu erbringen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme muss spätestens zum 1. Dezember 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (siehe auch: Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2024 (BayMBl. Nr. 567) geändert worden ist, ("Richtlinien für die Förde-rung von Wohnraum für Studierende") (Anlage 807) sowie die Besonderen Neben-bestimmungen zur Projektförderung für Wohnraum für Studierende (BNBest-P) (Anlage 807a). Für den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) - Planunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis_Planunterlagen (Anlage 810_00); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907)
Interne Kennung: StwM_TU_Haus 13_151.0052
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45000000Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45214700Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Christoph-Probst-Straße 6
Stadt: München
Postleitzahl: 80805
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bedingungen für den Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 3 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. a) Referenzprojekt 1 - Teilleistung 1: Planung nach HOAI (mindestens Leistungsphasen 2, 3 und 5) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - hier: Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 entsprechend der HOAI - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekte umfasste Planungsleistungen für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes aus dem Bereich Hochbau für mindestens die folgenden Leistungsbilder: o Objektplanung Gebäude und Innenräume, o Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und o Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 entsprechend der HOAI; - Erbringungszeitraum - Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 5 bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren jeweils unter Angabe des Datums (TT.MM.JJJJ) je Planungsleistung (Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6 Mio. EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese; - die erbrachten Planungsleistungen waren mindestens der folgenden Honorarzone im Sinne der HOAI zugeordnet: o Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume: Honorarzone III; o Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4: Honorarzone II; und o Fachplanung Tragwerksplanung: Honorarzone III. b) Referenzprojekt 2 - Teilleistung 2: Planung nach HOAI (mindestens Leistungsphase 8) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - hier: Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens in der Leistungsphase 8 entsprechend der HOAI - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekte umfasste Planungsleistungen für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes aus dem Bereich Hochbau für die folgenden Leistungsbilder: o Objektplanung Gebäude und Innenräume, o Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und o Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens in der Leistungsphase 8 entsprechend der HOAI; - Erbringungszeitraum - Beginn der Leistungsphase 8 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Leistungsphase 8 bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren jeweils unter Angabe des Datums (TT.MM.JJJJ) je Planungsleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6 Mio. EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese; - die erbrachten Planungsleistungen waren mindestens der folgenden Honorarzone im Sinne der HOAI zugeordnet: o Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume: Honorarzone III; o Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4: Honorarzone II; o Fachplanung Tragwerksplanung: Honorarzone III. c) Referenzprojekt 3 - Teilleistung 3: Realisierung / Bauausführung Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Bauleistungen einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die schlüsselfertige Erstellung eines gesamten Bauwerks umfassen. Dazu gehört insbesondere die eigenverantwortliche technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination sämtlicher an der Bauausführung beteiligten Gewerke; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste Bauleistungen für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes aus dem Bereich Hochbau; - Erbringungszeitraum - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6 Mio. EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Kombinierbarkeit der Referenzen Der Nachweis der Referenzen 1 bis 3 kann durch dasselbe Projekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle Anforderungen jeweils vollständig erfüllt sind. Fortsetzung folgt unter **.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 36
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: ** Fortsetzung: Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung; - Angaben zu den ausgeführten Anforderungen unter Referenz 1 bis 3; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung 1 bis 3 angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Be-werbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teil-nahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte je Teilleistung 1 bis 3 anzugeben. Soweit mehr als die Höchstzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. a) Referenzprojekt 1 - Teilleistung 1: Planung nach HOAI (Leistungsphasen 2, 3 und 5): (1.) Zeitraum des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 5 bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren je Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung = 1 Punkt. (2.) Umfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese >= 9 Mio. EUR (netto): 1 Punkt = 6 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 6 Mio. EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt (3.) Art des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Die Planungsleistungen wurden für ein Wohngebäude oder eine Beherbergungsstätte oder eine Betreuungseinrichtung mit mindestens 90 Wohneinheiten erbracht = 2 Punkte. Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1) bis (3) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 4,00 Punkte (1,00 + 1,00 + 2,00) erzielt werden. Bei höchstens drei (3) geeigneten Referenzprojekten kann ein Bewerber maximal 12,00 Punkte erzielen (4,00 Punkte * 3 geeignete Referenzprojekte). b) Referenzprojekt 2 - Teilleistung: Planung nach HOAI (Leistungsphase 8): (1.) Zeitraum des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Beginn der Leistungsphase 8 nicht vor dem 01.01.2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren je Planungsleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 4 und Fachplanung Tragwerksplanung) = 1 Punkt. (2.) Umfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese >= 9 Mio. EUR (netto): 1 Punkt = 6 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 6 Mio. EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt (3.) Art des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Die Planungsleistungen wurden für ein Wohngebäude oder eine Beherbergungsstätte oder eine Betreuungseinrichtung mit mindestens 90 Wohneinheiten erbracht = 2 Punkte Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1) bis (3) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 4,00 Punkte (1,00 + 1,00 + 2,00) erzielt werden. Bei höchstens drei (3) geeigneten Referenzprojekten kann ein Bewerber maximal 12,00 Punkte erzielen (4,00 Punkte * 3 geeignete Referenzprojekte). c) Referenzprojekt 3 - Teilleistung 3: Realisierung / Bauausführung: (1.) Zeitraum des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Die Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2023 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen = 1 Punkt (2.) Umfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung >= 9 Mio. EUR (netto): 1 Punkt = 6 Mio. EUR (netto): 0 Punkte < 6 Mio. EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt (3.) Art des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Die Bauleistungen wurden für ein Wohngebäude oder eine Beherbergungsstätte oder eine Betreuungseinrichtung mit mindestens 90 Wohneinheiten erbracht=2 Punkte Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1) bis (3) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 4,00 Punkte (1,00 + 100 + 2,00) erzielt werden. Bei höchstens drei (3) geeigneten Referenzprojekten kann ein Bewerber maximal 12,00 Punkte erzielen (4,00 Punkte * 3 geeignete Referenzprojekte). Fortsetzung unter ***
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: *** Fortsetzung: Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte je Teilleistung eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte je Teilleistung gewertet. Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020, 01.01.2017 bzw. 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften punktgleich auf einem Rang liegen, der für die Auswahl maßgeblich ist, und dadurch die vom Auftraggeber festgelegte Höchstzahl an aufzufordernden Bewerbern überschritten würde, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welche dieser Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung
Beschreibung: Bewertet wird die berufliche Befähigung und berufsspezifische Er-fahrung in Monaten anhand von persönlichen Referenzprojekten für die folgenden Rollen: - Rolle 1.1: Projektleiter Planung - Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung - Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung - Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Die Rollen 1.1 bis 1.4 sind von mindestens drei (3) verschiedenen Personen zu besetzen. Der Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) dürfen nicht personenidentisch sein. Beispiel: Person A wird als Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und Pro-jektleiter Bauausführung (Rolle 1.2) benannt. Für die Rolle Projektleiter Planung (Rolle 1.1) ist eine andere Person B zu benennen. Der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) muss in jedem Fall eine weitere, von den übrigen Rollen verschiedene Person C sein. Die nachfolgenden Angaben gelten für alle angegebenen Rollen gleichermaßen. Berechnung der Dauer und Definition des Monats: Für die Ermittlung der Dauer gilt: Ein Monat wird pauschal mit 30 Kalendertagen angesetzt. Die tatsächliche Länge einzelner Kalendermonate (28, 29, 30 oder 31 Tage) bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung der Dauer wird auf volle Monate gerundet: - bis einschließlich 14 Kalendertage, die über volle 30-Tage-Monate hinausgehen, werden nicht berücksichtigt (Abrundung), - ab 15 Kalendertagen, die über volle 30-Tage-Monate hin-ausgehen, wird ein weiterer voller Monat gezählt (Aufrundung). Beispiel: Ein persönliches Referenzprojekt dauert vom 01.07. bis zum 02.09. - Das entspricht zwei (2) vollen 30-Tage-Monaten im Sinne der aufgestellten Definition und einem zusätzlichen Zeitraum von zwei (2) Kalendertagen. - Da dieser zusätzliche Zeitraum weniger als 15 Kalendertage beträgt, wird auf zwei (2) Monate abgerundet. Der Bieter hat daher anhand dieses persönlichen Referenzprojekts eine entsprechende Berufserfahrung von zwei (2) Monaten nach-gewiesen. Bewertung überlappender Zeiträume: Bei der Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung in Mona-ten werden die Zeiträume der angegebenen persönlichen Referenzprojekte nicht addiert, soweit sie sich zeitlich überschneiden. Maßgeblich ist der Gesamtzeitraum der tatsächlichen Tätigkeit innerhalb des zulässigen Erbringungszeitraums (01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist). Beispiel: Hat der Projektleiter im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 ein Projekt und im Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019 ein weiteres Projekt geleitet, werden die Tätigkeiten nicht addiert. Der überlappende Zeitraum (01.07.2018 bis 31.12.2018) wird nur einmal berücksichtigt, sodass insgesamt 18 Monate Berufserfahrung angerechnet werden. Mindestanforderung: Der Bieter hat für jede Rolle eine fachspezifische Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten anhand persönlicher Referenzprojekte nachzuweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung der benannten Rolle in Summe erfolgt durch den Auftraggeber auf Grundlage der vom Bieter in der Anlage 600 angegebenen persönlichen Referenzprojekte je Rolle. Rolle 1.1: Projektleiter Planung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Planung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich Generalplanung im Sinne der Koordinierung mindestens der - der Objektplanung Gebäude und Innenräume und - der Fachplanung Technische Ausrüstung und - der Fachplanung Tragwerksplanung anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Planung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung und Fachplanung Tragwerksplanung geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 6 Mio. EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Planung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Planung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. >= 120 Monate: 4 Punkte = 36 Monate: 0 Punkte < 36 Monate Ausschluss des Angebots Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Fortsetzung folgt mit Rolle 1.2. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung
Beschreibung: Fortsetzung: Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Bauausführung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich - Generalunter- (GU); oder - Generalüber- (GÜ); oder - Totalunter- (TU); oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 6 Mio. EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. >= 120 Monate: 4 Punkte = 36 Monate: 0 Punkte < 36 Monate Ausschluss des Angebots Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als Projektleiter Planung und Bauausführung oder als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) be-trugen mindestens 6 Mio. EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fortsetzung folgt mit der Rolle 1.4 >= 120 Monate: 4 Punkte = 36 Monate: 0 Punkte < 36 Monate Ausschluss des Angebots Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung
Beschreibung: Fortsetzung: Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung oder als stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalüber-nehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeit-punkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) be-trugen mindestens 6 Mio. EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des stellvertretenden Gesamtprojektleiters Planung und Bauausfüh-rung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. >= 120 Monate: 4 Punkte = 36 Monate: 0 Punkte < 36 Monate Ausschluss des Angebots Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter die Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Anlage 600 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]). Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung. Hierin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret vorgehen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - 2.1: Ausreichende Verfügbarkeit aller Projektleiter (aus Zu-schlagskriterium 1.1 bis 1.4) vor Ort in München (Chris-toph-Probst-Straße 6); - 2.2: möglichst hohe Personalkontinuität durch die Mitglieder des Projektteams während der gesamten Vertragslaufzeit; - 2.3: Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Ablaufs der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort (siehe funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802), Kapitel 4.1.6). In diesem Zusammenhang hat der Bieter zu informatorischen Zwecken ein Organigramm einzureichen. Darin hat er die konkrete Projektorganisation inklusive der jeweiligen Qualifikationen der Mitglieder des Projektteams darzustellen. Die Darstellung muss Aussagen zur internen Organisation des Projektteams (Projektleitung / Stellvertreter, Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Schnittstelle Planung / Ausführung, Bearbeitung der einzelnen Phasen) sowie zur Einbindung der externen Beteiligten (Bauherr, Behörden, externe Sachverständige, etc.) beinhalten. Bewertungsschema (es wird jeweils additiv ein Punkt vergeben, soweit die folgenden Aussagen zutreffen): 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass alle Projektleiter (aus Zuschlagskriterium 1.1 bis 1.4) während der gesamten Projektlaufzeit für den Auftragsgeber erreichbar und umfassend auskunftsfähig sind. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept ist hinsichtlich der Darstellung, wie eine ausreichende Verfügbarkeit vor Ort sichergestellt werden soll, schlüssig und plausibel. 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass für die Projektabwicklung immer genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und zeigt auf, wie ein Wechsel der Bearbeiter/-innen innerhalb des Projektes durch geeignete Maßnahmen vermieden wird. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept stellt nachvollziehbar dar, wie ein möglichst reibungsloser Ablauf der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort sichergestellt wird (vgl. funktionale Leistungsbeschreibung, Anlage 802, Kapitel 4.1.6). Der Bieter hat das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 601_Ausführungskonzept_Verfügbarkeit und Projektorganisation Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"; "Unterkriterium 2.2" und "Unterkriterium 2.3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1; dann 2.2 und schließlich 2.3). Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Vorzeitige Bezugsfertigkeit
Beschreibung: Bewertet wird eine von dem Bieter angebotene vorzeitige Bezugsfertigkeit im Sinne des § 16 (1) Nr. 5 "Bezugsfertigkeit" des Totalunternehmervertrags (Anlage 907). Der Bieter hat auf der Grundlage des vom Auftraggeber bereitgestellten Rahmenterminplans (Anlage 910) anzugeben, um wie viele Kalendertage die Bezugsfertigkeit gemäß § 16 (1) Nr. 5 des Totalunternehmervertrags (Anlage 907) verkürzt werden kann. Die von dem Bieter angebotene Verkürzung ist - in Kalendertagen anzugeben und - textlich zu erläutern. In der Erläuterung sind die konkreten Maßnahmen darzustellen, die der Bieter im Falle der Auftragserteilung ergreifen wird, um die angebotene Verkürzung der Bezugsfertigkeit sicherzustellen. Eine Punktevergabe nach der nachfolgenden Bewertungssystematik erfolgt nur, wenn - wenn alle geforderten Unterlagen - Angabe der Kalender-tage, textliche Erläuterungen und vom Bieter angepasster Rahmentermin - vorliegen; - die angebotene Verkürzung im Rahmenterminplan des Bieters durch konkret angepasste Vorgangsdauern, geänderte Abfolgen oder parallelisierte Arbeitsschritte nachvoll-ziehbar dargestellt ist; und - die textliche Erläuterung schlüssig und mit dem vom Bieter angepassten Rahmenterminplan konsistent ist Die Bewertungssystematik für eine vorzeitige Bezugsfertigkeit ist wie folgt: Vorzeitige Bezugsfertigkeit in Kalendertagen >= 43 Kalendertage: 4 Punkte <= 14 Kalendertage: 0 Punkte Soweit die vorzeitige Bezugsfertigkeit in Kalendertagen zwischen 14 Kalendertagen und 43 Kalendertagen liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer vorzeitigen Bezugsfertigkeit von 28,5 Kalender-tagen erhält der Bieter 2,00 Punkte. Das Konzept zur vorzeitigen Bezugsfertigkeit ist vom Bieter eigen-ständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auf-traggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Konzept zur vorzeitigen Fertigstellung wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Konzept zur vorzeitigen Fertigstellung Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Technisches Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes technisches Ausführungskonzept. In dem technischen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird. (0 bis 4 Bewertungspunkte). Das technische Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben ab der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hat das technische Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das technische Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das technische Ausführungskonzept wie folgt be-zeichnen: Anlage 603_Technisches Ausführungskonzept Sollte das technische Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Handskizze - Apartments und Gemeinschaftsflächen
Beschreibung: Bewertet wird eine von dem Bieter mit dem Angebot einzureichende Handskizze der Apartments und Gemeinschaftsflächen nebst textlicher Erläuterungen. Die Handskizze darf nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters zur Ausgestaltung der Apartments und Gemeinschaftsflächen. In der Handskizze hat der Bieter planerisch sowie textlich darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, um die Aufenthaltsqualität in den Apartments und Gemeinschaftsflächen bestmöglich zu steigern (0 bis 4 Bewertungspunkte). Der Bieter hat die Handskizze als Teil des Angebots aus-schließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Handskizze ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die Handskizze wie folgt bezeichnen: Anlage 604_Handskizze Sollte die Handskizze fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 6. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Beschreibung: Konzeptionelle Darstellung der Arbeitsweise, mit konkreten Aussagen zu der im Projekt vorgesehenen Arbeitsmethodik (z.B. Prozessabläufe, Besprechungsstruktur, Protokollierungen, Einbindung QM-System), die über die qualitätvolle (= vollständige, strukturierte, durchdachte und an den vorgegebenen Qualitätsstandards orientierte) Abwicklung sowohl in der Planung als auch in der Bauausführung Aufschluss geben. Bewertungsschema (es werden jeweils additiv zwei Punkte vergeben, soweit die folgenden Aussagen zutreffen): 2 Punkte: Die Ausführungen des Bieters lassen eine qualitätsvolle Abwicklung in der Planungsphase erwarten. 2 Punkte: Die Ausführungen des Bieters lassen eine qualitätsvolle Abwicklung in der Bauausführungsphase erwarten. Der Bieter hat die konzeptionelle Darstellung der Arbeitsweise samt Arbeitsmethodik als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die konzeptionelle Darstellung der Arbeitsweise samt Arbeitsmethodik ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die konzeptionelle Darstellung der Arbeitsweise samt Arbeitsmethodik wie folgt bezeichnen: Anlage 605_Konzept zur Arbeitsweise und Arbeitsmethodik Sollte die konzeptionelle Darstellung der Arbeitsweise samt Arbeitsmethodik fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Weitergehende Ausführung zur punktemäßigen Bewertung sind der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist die Brutto-Pauschalvergütung entsprechend der Anlage 803 "Preisblatt" Bewertungsschema: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung erhält die volle Punktezahl von 40 preisliche Leistungspunkten. Alle anderen Angebote erhalten entsprechend weniger preisliche Leistungspunkte - in dem Umfang, in dem ihre angebotene Brutto-Pauschalvergütung prozentual über der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung liegt. Beispiel: Ein Angebot mit einer um 15 % höheren Brutto-Pauschalvergütung als das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung erhält 15 % weniger Punkte, also 40 - 15 % = 34 preisliche Leistungspunkte. Beträgt die angebotene Brutto-Pauschalvergütung mehr als das Doppelte des Angebotes mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung, so werden Minuspunkte vergeben. Beispiel: Liegt die angebotene Brutto-Pauschalvergütung um 115 % über der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung, ergibt sich folgende Bewertung: 40 - 115 % = -6 preisliche Leistungspunkte. Der jeweils ermittelte Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/11/202523:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/12/202510:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. § 16a EU Abs. 2 Sätze 3 bis 5 VOB/A gilt nicht. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen. 2. Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" (dort zu finden unter 6.5.4.) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYVYTKWXMSWY# keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung der Klinik für Dermatologie - Anbau _ Fachplanung HLSK
Beschreibung: ALG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (HOAI § 53 Abs.2 Nr. 1) - Anbindung: Integration in bestehendes Trinkwassernetz des Bestandsgebäudes. - Hausanschluss: Planung HA-SW oder Einbindung in Bestandsleitungen. - Versorgung: TWK/TWW/SW-Versorgung für alle Verbraucher, inkl. Druckhaltung und Zirkulation. - Brandschutzbezug: Leitungsdurchführungen in Holzhybridwänden mit brandschutztechnisch geprüften Abschottungen (z.B. F30/F90, gemäß M-HolzBauRL und DIN?4102). ________________________________________ ALG 2 - Wärmeversorgungsanlagen (HOAI § 53 Abs. 2 Nr. 2) - Anbindung: Anschluss an bestehende Heizungsverteilung. - Verteilung: Heizkörperversorgung und Anbindung Lüftungsanlage. - Brandschutzbezug: Abschottungen an Wand-/Deckendurchführungen im Holzhybridbau gemäß Feuerwiderstandsklasse der Bauteile. ________________________________________ ALG 3 - Lufttechnische Anlagen (HOAI § 53 Abs. 2 Nr. 3) Kälte - Anbindung: Verbindung mit Kälteverteilung Bestand. - Versorgung: Kälte für definierte Räume und Lüftungsanlagen. - Brandschutzbezug: Durchdringungen der Holzbaukonstruktion mit feuerwiderstandsfähigen Kanaldurchführungen (Brandschutzklappen nach EN 15650). Lüftung - Seminarbereich: Zentrale Lüftungsanlage für Seminarbereich und Nebenräume. - AG-Vorgabe: Keine Unterkellerung für LüAR-Technikräume, alternatives Konzept erforderlich. - WC-Bereiche: Eigene Lüftungsanlage mit separatem Strang. - Brandschutzbezug: Lüftungssystem mit erhöhter Brand- und Rauchschutzanforderung wegen Holzhybridbau; Entrauchung und Brandabschnitte nach LüAR und M-HolzBauRL. ________________________________________ ALG 7 - Nutzungsspezifische Anlagen (Medizinische Gase) (HOAI § 53 Abs.2 Nr.7) - Anbindung: Integration in bestehendes O2-Netz. - Tank: Verlegung und Ertüchtigung des O2-Tanks. - Verbraucher: Versorgung Endverbraucher O2 gem. DIN EN ISO 7396-1. - Brandschutzbezug: Besondere Beachtung der Brandlastminimierung bei Leitungsführung im Holzhybridbau. ________________________________________ ALG 8 - Gebäudeautomation (HOAI § 53 Abs.2 Nr.8) - Anbindung: Integration in bestehende GLT. - Funktion: Steuerung/Regelung der Gewerke (Lüftung, Heizung, Kälte). - Integration: Bedienoberfläche, Energiemanagement, Betriebsdatenerfassung. - Brandschutzbezug: Automatisierte Brandfallsteuerung (z.B. Entrauchung, Abschaltung Lüftung, Meldung an BMA) im Kontext Holzhybridbau.
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/03/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern (§ 51 Abs. 3 VgV). Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntma-chung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Teil D: Teilnahmeantrag Fachplanung HLSK (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzblatt (Anlage D01) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte verwenden Sie die Referenzblätter in entsprechender Anzahl und nummerieren Sie die Referenzleistungen fortlaufend.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis der Berufszulassung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Nachunternehmerverzeichnis (Anlage D02) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Verpflichtungserklärung (Anlage D03) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresumsatz - Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der Jahre 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich von Um-/Neubaumaßnahmen, die als Fachtplaner muss mindestens 1 Mio. EUR (zzgl. Ausstattungskosten) betragen. In Teil D: Teilnahmeantrag auszufüllen!
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - Es ist mindestens eine Referenzen mit Gesamtbaukosten von jeweils mind. 5 Mio. EUR (zzgl. Ausstattungskosten) und folgenden Kriterien vorzuweisen: - Neubau Bereich Healthcare mit Anbindung an den Bestand - Lüftungsanlage mit mehr als 10.000 m3/h gewesen sein. Davon ist mindestens eine abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 8) Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Der Abschluss der Leistungen des Bewerbers (= vollständige Erbringung der LP 8) muss nach dem 01.01.2020 liegen. Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der LP 2 bis 8 gem. Anlage 10.1 zu § 34 Ab-satz 4, § 35 Absatz 7 HOAI gewesen sein. In "Anlage D01: Referenzblatt" in Teil D: Teilnahmeantrag auszufüllen!
Beschreibung: Personalstand - Mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter In Teil D: Teilnahmeantrag anzugeben!
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Projektleitung - Für die als Projektleiter vorgesehene Per-son ist eine fundierte Erfahrung in der Fachplanung im Bereich Healthcare nachzuweisen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/11/202523:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/12/202510:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Teilnahmeanträgen nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird der Antrag ausgeschlossen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer BW
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Freiburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Mischwasser-Stauraumkanal Lindenallee
Beschreibung: Im Zuge des geplanten gestalterischen Umbaus der Verkehrsfläche der Lindenallee zwischen Krokus- und Rosenstraße bietet sich die Möglichkeit, gleichzeitig eine hydraulische Sanierung des bestehenden Mischwassernetzes der Stadt Nordhorn vorzunehmen. Ziel ist es, die Überläufe bei Starkregenereignissen in die Vechte deutlich zu reduzieren und damit den Gewässerschutz nachhaltig zu verbessern.
Kennung des Verfahrens: cd285f27-6a33-4d49-89d1-701e221a470b
Interne Kennung: 2025-4660-CP-22
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 2 und 3 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrug: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 4 und 5 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis 8 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB / § 6e Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/A EU ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB / § 6e Abs. 6 Nr. 8 und 9 VOB/A EU kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mischwasser-Stauraumkanal Lindenallee
Beschreibung: Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt "Mischwasser-Stauraumkanal Lindenallee". Ingenieurleistungen gem. HOAI §§41 ff. und örtliche Bauleitung.
Interne Kennung: 2025-4660-CP-22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind oder auf anderer Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis (z.B. "Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern des Landes) ist dem Teilnahmeantrag beigefügt.
Beschreibung: Dieser Bewerbung liegt gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV bei der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (Personenschäden mindestens 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 250.000 EUR) bereits ständig abgeschlossen ist. oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (Personenschäden mindestens 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 250.000 EUR) abgeschlossen wird. Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein gerechnet vom Tag der Be-kanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestanforderungen an den Jahresumsatz sind für die ausgeschriebene Leistung: Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 150.000 EUR
Beschreibung: Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen des Bewerbers i.g. Leistungsbild in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Es werden insgesamt 3 Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert. Diese sind aufsteigend zu nummerieren. Sollten mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, werden lediglich die mit den Nummern 1 bis 3 für die Bewertung herangezogen. Die weiteren Referenzen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Referenz gefordert der Honorarzone III im Bereich eines Neubaus bzw. Umbaus/Kernsanierung eines Mischwasser-Stauraumkanal mit vergleichbarem konstruktiv-technischen und sicherheitstechnischen Schwierigkeitsgrad. Die Referenz ist nachzuweisen durch das Büro bzw. durch den genannten Projektleiter in der LP 2-8 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind (Anlage 1c Vorlage Unternehmensreferenzen). Die einzureichenden Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. muss zumindest die LPH 8 beendet sein. Eine der drei Referenzprojekte aus der Liste ist auf max. zwei Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es wird auf die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - § 75 Abs. 2 und 3 VgV) als Grundlage für die Vergabe hingewiesen. Das als Projektbearbeiter verantwortliche Personal muss über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in verfügen und mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Projekten im ausgeschriebenen Leistungsbereich der HOAI haben. Das für die örtliche Bauüberwachung verantwortliche Personal muss über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in verfügen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Projekten im ausgeschriebenen Leistungsbereich der HOAI haben. Ein Nachweis geforderten Berufsqualifikation ist als Anlage beizulegen!
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation und Projektteam
Beschreibung: Darstellung des Büros, sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Aufgabenverteilung, ausreichende Anzahl Mitarbeiter, Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit) (5%) Darstellung der Projektleitung, insbesondere die Erfahrung der Verantwortlichen mit vergleichbaren Projekten (10%) Darstellung des Projektteams, Erfahrungen in den Leistungsphasen, der Bauaufgabe und der Erfahrung in der Zuarbeit für den öffentliche Auftraggeber und dessen Vorschriften (10%) Vor-Ort-Präsenz / Verfügbarkeit (5%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Beschreibung: Analyse der Aufgabenstellung, Erkennen der projektspezifischen Anforderungen (5%) Darlegung der Herangehensweise bei der Umsetzung der Maßnahme, Konzeption der Bearbeitungsschritte (5%) Aufzeigen einer realistischen Zeitschiene (5%) Darstellung des Kosten-, Qualitäts- und Nachtragsmanagement (15%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Bewertet wird das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und der Quotient / das Ergebnis mit den zu vergebenden Punkten multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/11/202523:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/12/202509:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter Teilnahmeunterlagen (Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente) kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die zu spät eingehen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach den folgenden Prüfungsschritten: 1. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge 2. Erfüllung der Teilnahmebedingungen Es werden alle Bewerber*innen zugelassen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Nicht geeignete Bewerber*innen erhalten ein Informationsschreiben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Nordhorn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Nordhorn
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: db887b1e-ac68-4a15-9760-3c75a25c47dc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/202515:40:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 722222-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2025
Deutschland - Berlin A4, VKE 3621 und 3622, Schadstoffuntersuchungen in der Bausubstanz für Abbruch- und Entsorgungarbeiten sowie Bauüberwachung beim Rückbau von Ing.-Bw
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – A4, VKE 3621 und 3622, Schadstoffuntersuchungen in der Bausubstanz für Abbruch- und Entsorgungarbeiten sowie Bauüberwachung beim Rückbau von Ing.-Bw
OJ S 210/2025 31/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: A4, VKE 3621 und 3622, Schadstoffuntersuchungen in der Bausubstanz für Abbruch- und Entsorgungarbeiten sowie Bauüberwachung beim Rückbau von Ing.-Bw
Beschreibung: Leistungen für Untersuchungen zu Schadstoffen in der Bausubstanz für Abbruch- und Entsorgungsarbeiten und Bauüberwachung beim Rückbau von Ingenieurbauwerken
Kennung des Verfahrens: 2abafe2d-1df0-4a91-b577-c6c854485686
Interne Kennung: A362350104
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71311220Dienstleistungen im Straßenbau, 71500000Dienstleistungen im Bauwesen, 71319000Gutachterische Tätigkeit, 71311210Beratung im Bereich Straßenbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: A4, VKE 3621 und 3622, Schadstoffuntersuchungen in der Bausubstanz für Abbruch- und Entsorgungarbeiten sowie Bauüberwachung beim Rückbau von Ing.-Bw
Beschreibung: Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Erweiterung der A 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Ottendorf - Okrilla um je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die A 4 ist ein Teil des TEN-Kernnetzes. Sie verbindet das polnische und das deutsche Autobahnnetz im Osten, sowie Belgien, Südniederlande und Nordfrankreich im Westen. Die Transitbeziehungen, die über diese Ost-West-Achse abgewickelt werden, haben ein hohes Ver-kehrsaufkommen und nehmen auch kontinuierlich zu. In Polen wurde in dem letzten Jahrzehnt das Autobahnnetz umfangreich ausgebaut. Dabei erfolgte u. a. der Lückenschluss zur Ukraine. Dies führte in den letzten Jahren zu einem überproportionalen Anstieg des Schwerverkehrs auf der A 4. Die Kapazitäten der A 4 sind zwischen dem AD Nossen und der AS Hermsdorf ausgeschöpft. Die vorliegende Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit sind unzureichend. Daher soll die A 4 um je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erweitert und damit zweibahnig achtstreifig (AD Nossen bis AD Dresden-Nord) bzw. sechsstreifig (AD Dresden-Nord bis AS Hermsdorf) ausgebaut werden. Dadurch soll die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit verbessert sowie das nachgeordnete Straßennetz entlastet werden. Inhalt dieser Planungsaufgabe ist die Erstellung eines Schadstoffkatasters inklusive der dazu erforderlichen umwelttechnischen Untersuchungen, eines Entsorgungskonzepts inkl. Massen- und Kostenschätzung, und Mitwirkung/Zuarbeit bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, sowie Unterstützung der BOL/BÜ des AG bei den Abbruch- und Entsorgungsarbeiten bei Fragestellungen zur Schadstoffbelastung, zum Arbeitsschutz oder zur Entsorgung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71311220Dienstleistungen im Straßenbau, 71500000Dienstleistungen im Bauwesen, 71319000Gutachterische Tätigkeit, 71311210Beratung im Bereich Straßenbau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: gem. § 46 (3) Nr. 2, 6 & 10 VgV (s. Vergabeunterlagen)
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: gem. § 46 (3) Nr. 2, 6 & 10 VgV (s. Vergabeunterlagen)
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: DEGES - Abt. R5
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b036dae5-b1ce-4059-85e0-895726054700 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/202513:52:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 722620-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2025
Detaillierte Informationen
über die Leistungen und Vorteile sowie verschiedene Beispielseiten zum
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